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Herzlich Willkommen in Gröditz
Grußwort des Bürgermeisters Enrico Münch
eAmtsblatt
Hier finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Gröditz in Form eines digitalen eAmtsblattes – effizient, umweltfreundlich und modern.
Aktuelle RöderJournal Ausgabe
Mängelmelder der Stadt Gröditz
Straßenlaterne defekt? Melden Sie mit einem Klick auf den Link Mängel schnell und unkompliziert an die Stadtverwaltung.
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Bundestagswahl 2025 am 23.02.25
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist ab sofort bis 19.02.25 über folgenden Link möglich: Jetzt beantragen
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen. Sie können auch den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl frühestens erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens ab dem 10.02.2025 sein. Wir bitten Sie höflichst, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.
Online zum Wunschtermin
Veränderter Service im Einwohnermeldeamt und Standesamt Gröditz - Ab sofort können Sie Ihre Termine für den Bürgerservice im Rathaus Gröditz flexibel online vereinbaren:
Terminvergabe Einwohnermeldeamt
Für die Terminbuchung ist eine gültige E-Mailadresse notwendig. Sie erhalten nach der Buchung von uns eine Bestätigungsmail mit allen Termindetails. Die Abholung von Dokumenten (z.B.: Personalausweis und Reisepass) sind ohne Termin möglich. Weiterhin können Sie auch unter Tel. 035263/328-0 einen Termin vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie.
Antrag auf Erteilung Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO zum Befahren von Land- und Forstwegen im Gebiet der Stadt Gröditz (Gröditz einschl. Ortsteile Nauwalde, Nieska, Schweinfurth, Spansberg) unter Satzungen & Ortsrecht - Stadt Gröditz (stadt-groeditz.de) zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt bei der Bauverwaltung der Stadt Gröditz.