Eheschließung

Zwei Verlobte geben sich vor einem Beamten das »Ja-Wort«.

Der Antrag zur Eheschließung muss schriftlich und von beiden Verlobten unterschrieben im zuständigen Standesamt vorliegen. Zuständig ist das Standesamt, bei dem Einer von Beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Folgende Unterlagen sind dafür erforderlich:

  • Geburtssurkunde der Verlobten oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • ausweisendes Dokument (Personalausweis oder ePass)


Vom Tag der Antragstellung an muss innerhalb von 6 Monaten die Ehe geschlossen werden, sonst ist eine erneute Antragstellung erforderlich.
Tag und Uhrzeit der Eheschließung können die Eheschließenden selbst bestimmen.

Im Rathaus Gröditz stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Trausaal 1 (Standesamt)  - für maximal 20 Gäste
  • Trausaal 2 (Sitzungssaal)  - für maximal 50 Gäste

In der Kultur- und Begegnungsstätte Dreiseithof Gröditz stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Trausaal 1 (Standesamt, Haus 1)  - für maximal 24 Gäste
  • Trausaal 2 (Großer Saal, Haus 2)  - für 50-110 Gäste
  • Trausaal 3 (Kulturscheune)  - für 40-60 Gäste

Gebühr

Eheschließungen finden von Montag bis Freitag ohne zusätzliche Gebühr und außerhalb der Öffnungszeiten für 70,00 € statt.

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 40,00 €
  • beglaubigte Abschrift Familienbuch: 10,00 €
  • Heiratsurkunde: 10,00 €
  • Erklärung zur Namensführung: 20,00 €

Bildergalerie Trausäle 

Zuständigkeit

Standesamt
Janett Kahlert
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-26
035263 328-68