Feuerwerke

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) im Zeitraum vom 02.01. bis zum 30.12. ist genehmigungspflichtig.

Dazu kann ein  schriftlicher, formloser Antrag gestellt werden.
Antragsformulare sind aber auch im Bürgerbüro erhältlich.
Die für eine Bearbeitung erforderlichen Mindestangaben entnehmen Sie bitte dem unten angefügten Onlineformular.

Vor Erteilung der Genehmigung holt das Ordnungsamt die Zustimmung der Naturschutzbehörde und ggf. weiterer Behörden ein.

Der Antrag ist mindestens 2 Wochen, für Feuerwerke in der unmittelbaren Nähe von Eisenbahnanlagen mindestens 4 Wochen vor dem Ereignistag einzureichen.

Gebühr

Die Gebühr beträgt 30,68 €.

Zuständigkeit

Ordnungsamt
Michael Donat
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-31
035263 328-68