Verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Stadt Gröditz ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde und damit für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO auf allen Ortsstraßen, außer Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, zuständig. Für jede Maßnahme, die in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift, ist ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordung zu stellen.
Zuständigkeit
Bauverwaltung | |