Schöffen- und Jugendschöffen gesucht

Zur Unterstützung der Tätigkeit der Strafrichter an den Amts- und Landesgerichten ist die Stadt Gröditz wie jede Gemeinde in der Bundesrepublik verpflichtet, alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Für die Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil.

Die Bewerber für dieses Ehrenamt müssen kein Studium der Rechtswissenschaft absolviert haben. Eine Mitwirkung von juristischen Laien ist gerade deshalb gewollt, weil deren Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden sollen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen erfordert in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.

 

Wie bewerbe ich mich als Schöffe?

Bewerbungen für das Schöffenamt sollen bis zum 30. April 2013 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Bewerbungen für das Amt der Jugendschöffen nimmt das Landratsamt Meißen, Kreisjugendamt (Email: kreisjugendamt@kreis-meissen.de) entgegen. Die eigentliche Wahl der Schöffen erfolgt durch einen unabhängigen Wahlausschuss, der aus den Vorschlagslisten aller Gemeinden die benötigte Anzahl Schöffen wählt.

Für weitere Fragen sowie entsprechendes Informationsmaterial wenden Sie sich bitte an die

Stadtverwaltung Gröditz

Hauptamtsleiterin Tina Noack

(Tel.: 035263/32821 oder Email: t.noack@groeditz.de)