An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung gem. § 17 BMG innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss.
Die Anmeldungmuss durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
 Bitte bringen Sie folgende Unterlagen hierzu mit:
- Personanlausweis
 - Reisepass (wenn vorhanden)
 - Kinderreisepass / Geburtsurkunde der Kinder
 - Kinder ab dem 16. Lebensjahr sind bereits selbst meldepflichtig und müssen für die Anmeldung ebenfalls ihre Unterschrift leisten.
 - Wohnungsgeberbescheinigung
 
Zur Ummeldung innerhalb der Gemeinde sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepässe aller beteiligter Personen
 - Wohnungsgeberbescheinigung
 
Auch die Ummeldung ist innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen.
Abmeldung
 Es muss sich nur noch derjenige am »alten« Wohnsitz abmelden wenn:
- sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet
 - es sich um die Abmeldung eines Nebenwohsitzes handelt
 
Gebühr
Die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung sind gebührenfrei.
