Beglaubigungen
Bei der Meldebehörde werden Kopien beglaubigt.
Hierzu sind die Orginale und die dazu gefertigten Kopien vorzulegen.
Es werden grundsätzlich keine Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden) beglaubigt.
Besonderer Hinweis:
Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden (Vorsorgevollmacht, Patienverfügung).
Gebühr
5,00 €