Familienpass

Einen Familienpass können beantragen

  • Eltern mit drei oder mehr Kindern
  • alleinerziehende Elternteile mit zwei oder mehr Kindern
  • Familien mit einem behinderten Kind

Der Pass berechtigt zum unentgeltlichen Besuch von Burgen, Schlössern und Museen in der Trägerschaft des Freistaates Sachsen.

Vorzulegen sind der Antrag und ein Nachweis über die Zahlung des Kindergeldes für die Kinder.

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Marina Jahre
Telefon:
E-Mail:
 
 
035263 328-30
meldeamt@groeditz.de