Garagenverkauf
Verkauf von privaten Garagen, die sich auf städtischen Grund und Boden befinden.
Vor Verkauf ist die Zustimmung der Stadtverwaltung einzuholen. Dazu gibt es einen 3-Seiten-Vertrag zwischen der Stadt, dem alten Eigentümer und dem Käufer als neuem Eigentümer.
Die Kaufvertragskopie ist der Stadt vorzulegen, damit der neue Garageneigentümer zur Zahlung der Grundsteuer erfasst werden kann.
Gebühr
70,00 € Nutzungsentgelt für Grund und Boden werden per 15.05. des Jahres fällig.
Zuständigkeit
Finanzverwaltung Lucien Mann Telefon: | 035263 328-47 |