Gefährlicher Hund
Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (Ordnungsamt beim Landratsamt Meißen). Die Erlaubnis ist vor Beginn der Hundehaltung einzuholen.
Gefährliche Hunde sind:
- American Staffordshire Terrier
 - Bullterrier und
 - Pitbull Terrier und deren Kreuzungen untereinander
 - Hunde anderer Rassen, wenn diese durch die Behörde für gefährlich erklärt wurden.
 
Zuständigkeit
Landratsamt Riesa-Großenhain/Ordnungsamt Frau OtteBrauhausstr. 21 01662 Meißen Telefon: Fax:  |    | 
