Die Stadtkasse verwaltet die finanzellen Mittel der Stadt.
Bareinzahlungen sind im Bürgerbüro des Rathauses möglich.
Weitere Aufgaben der Stadtkasse:
- Verwahrung von Wertgegenständen
 - Buchführung und Jahresabschluss
 - Stundungen
 - Abwicklung bargeldloser Zahlungsverkehr
 - Beitreibung offener Forderungen, sowie für die Erhebung von Mahngebühren
 
Auf Antrag werden von der Stadtkasse Unbedenklichkeitserklärungen erstellt.
Gebühr
5,00 €
Zuständigkeit
Finanzverwaltung/Stadtkasse  |    | 
