Lagerfeuer
Feuer im Freien zur Pflege des traditionellen Brauchtums
Das Abbrennen eines Lagerfeuers ist genehmigungspflichtig. Für die Bearbeitung des schriftlichen, formlosen Antrages werden folgende Angaben benötigt:
- Tag, Uhrzeit und Ort (Beschreibung, Lageskizze) des Feuers
- Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers/ Verantwortlichen
- Anlass für das Feuer
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers auf dessen
Grundstück das Lagerfeuer abgebrannt wird, wenn dieser nicht
Antragsteller ist
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem Ereignistag einzureichen.
Anträge auch im Bürgerbüro erhältlich.
Gebühr
Für die Bearbeitung des Antrages werden Verwaltungskosten in Höhe von 10 € erhoben.
Zuständigkeit
Ordnungsamt Michael Donat Telefon: Fax: | 035263 328-31 035263 328-68 |