Lagerfeuer
Feuer im Freien zur Pflege des traditionellen Brauchtums
 Das Abbrennen eines Lagerfeuers ist genehmigungspflichtig. Für die Bearbeitung des schriftlichen, formlosen Antrages werden folgende Angaben benötigt:
- Tag, Uhrzeit und Ort (Beschreibung, Lageskizze) des Feuers
 - Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers/ Verantwortlichen
 - Anlass für das Feuer
 - Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers auf dessen
Grundstück das Lagerfeuer abgebrannt wird, wenn dieser nicht
Antragsteller ist 
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem Ereignistag einzureichen.
Anträge auch im Bürgerbüro erhältlich.
Gebühr
Für die Bearbeitung des Antrages werden Verwaltungskosten in Höhe von 10 € erhoben.
Zuständigkeit
| Ordnungsamt Michael Donat Telefon: Fax:  |   035263 328-31 035263 328-68  | 
