Personalausweis/vorläufiger Personalausweis

Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht für deutsche Staatsangehörige die Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Kinder unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass, Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. 

Benötigt werden

  • gültiger (bisheriger) Personalausweis bzw. Reisepass
  • bei bereits abgelaufenem Dokument die Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde (im Original) 
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Das Foto sollte nicht älter als sechs Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an das Passfoto.

Gültigkeit

  • die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden.
  • der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren für Personen über 24 Jahren
  • der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren für Personen unter 24 Jahren

Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei

  • Bis der Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab den Tag der Antragstellung etwa drei bis vier Wochen.
  • Einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen  Unterlagen vorlegen können.
  • Bei der Abholung ist der alte Personalausweis abzugeben bzw. kann ungültig überlassen werden. Der vorläufige Personalausweis ist abzugeben.

Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie den Pin-Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie Ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort.

Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können alleine einen Personalausweis beantragen.

Soll für Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis bzw. Reisepass beantragt werden, müssen beide Elternteile den Antrag stellen. Dies betrifft sowohl miteinander verheiratete als auch nicht miteinander verheiratete Eltern. Sollte nur ein Elternteil Sorgeberechtigt sein, benötigen wir die alleinige Sorgeerklärung.

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland?
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Das Auswärtige Amt Berlin hält für sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
In begründeten Ausnahmefällen kann auch die Beantragung in deutschen Meldebehörden erfolgen.

Personalausweis für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland (http://www.konsularinfo.diplo.de)

Informationen zum Neuen Personalausweis
Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen, elektronischen Ausweisdokument und zu seinen Funktionen.

Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern (http://www.personalausweisportal.de)

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der elektronischen Identifikationsfunktion(eID-Funktion) veranlassen. Hierfür müssen Sie persönlich  bei der Meldebehörde vorsprechen oder die kostenfreie Sperrhotline 116 116 anrufen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer +49 116 116.


Gebühren

22,80 € für Personen unter 24 Jahren

37,00 € für Personen ab 24 Jahren

10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis



Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

  • Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlustfall


Die Gebühren können mit der EC-Karte oder bar bezahlt werden.

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Marina Jahre
Telefon:
E-Mail:
 
 
035263 328-30
meldeamt@groeditz.de