Plakatierung
Das Anbringen/Aufstellen von Plakaten, Werbetafeln usw. an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stellt eine Sondernutzung dar.
 Die Plakatierung ist genehmigungspflichtig. Für die Bearbeitung wird ein Antragsformular benötigt.
 Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Plakatierung einzureichen.
Gebühr
Die gebührenpflichtige Plakatierung ist von der Anzahl der Plakate und der Aushangdauer abhängig.
§ 2 Sondernutzungssatzung und Nr. 11b Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung
 § 16 Polizeiverordnung der Stadt Gröditz
Zuständigkeit
| Ordnungsamt Michael Donat Telefon: Fax:  |   035263 328-31 035263 328-68  | 
