Plakatierung

Das Anbringen/Aufstellen von Plakaten, Werbetafeln usw. an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stellt eine Sondernutzung dar.
Die Plakatierung ist genehmigungspflichtig. Für die Bearbeitung wird ein Antragsformular benötigt.
Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Plakatierung einzureichen.

Gebühr

Die gebührenpflichtige Plakatierung ist von der Anzahl der Plakate und der Aushangdauer abhängig.

§ 2 Sondernutzungssatzung und Nr. 11b Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung
§ 16 Polizeiverordnung der Stadt Gröditz

Zuständigkeit

Ordnungsamt
Michael Donat
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-31
035263 328-68