Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Sozial schwache und schwerbehinderte Bürger können sich von Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte (Fernseh- und/oder Radiogerät).

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden:

  • Bezug von Leistungen nach dem SGB XII bzw. SGB II
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 
  • Empfang von Bafög (nicht mehr bei Eltern lebend) 
  • Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG bzw. Hilfe zur Pflege nach dem BVG 
  • Bezug von Leistungen nach § 267 LAG 
  • Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "RF"

Der ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antrag ist mit den oben genannten erforderlichen Nachweisen (Original) im Bürgerbüro zur Bestätigung vorzulegen. Für Leistungsempfänger nach SGB II ist auch die ARGE Riesa-Großenhain zuständig. Das Antragsformular mit den dazugehörigen Erläuterungen ist bei der GEZ selbst oder im Bürgerbüro erhältlich. Danach ist die Befreiung mit Bescheidkopie vom Bürger selbst an die GEZ zu senden oder kann im Bürgerbüro zur Weiterleitung abgegeben werden. Die Befreiung wird ausschließlich durch die GEZ selbst durchgeführt. Die Befreiung selbst beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wird. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig.

Zuständigkeit

Bürgerbüro
Telefon:
Fax:
 
035263 328-0
035263 328-68