Sportstättenleitplanung, Sportstättenentwicklungsplanung
Mit dem Ziel, für alle mittelfristig benötigten Sportstätten ein Nutzungskonzept zu erhalten, hat die Stadtverwaltung Gröditz eine Sportstättenleitplanung erarbeiten lassen. Hierin werden alle vorhandenen Sportstätten (Sporthallen, Sportplätze, Skaterplatz etc.) auf ihre Auslastung und ihre Betriebskosten hin untersucht. Die Sportstättenleitplanung wurde im Dezember 2008 vom Stadtrat beschlossen. Sie bildet die Grundlage für die Beantragung aller Fördermittel für die Sportstätten.
Zuständigkeit
Bauverwaltung | |