Sterbefall
Der Tod eines Bürgers wird beurkundet. Durch eine Sterbefallanzeige eines Angehörigen oder durch Erteilen einer Vollmacht an ein Bestattungshaus. Der Sterbefall ist spätestens an dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Gebühr
1. Urkunde: 15,00 €
jede weitere Urkunde: 7,00 €
Zuständigkeit
Standesamt | |