Standesamt
Auf dem Standesamt wird der Personenstand beurkundet. Das geschieht durch einen Eintrag des/der Standesbeamten/tin im
- Geburtenbuch
 - Heiratsbuch
 - Sterbebuch
 
Weitere Informationen und Bilder finden Sie unter Heiraten in Gröditz und Hofhochzeit.
Zuständigkeit
Standesamt  |    | 
