Grundsteuer
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B
Der Steuerbetrag auf dem Steuerbescheid ermittelt sich aus dem Grundsteuermessbetrag - der von Finanzamt festgesetzt wird - multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz.
Die Steuer ist fällig, gemäß Festsetzung im Steuerbescheid, am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres.
Gesetzesgrundlagen:
- Grundsteuergesetz
- Haushaltssatzung der Stadt Gröditz
- Hebesatzung der Stadt Gröditz
Hebesatz Gewerbesteuer 420%
Zuständigkeit
Finanzverwaltung | 035263 328-47 l.mann@groeditz.de |