Hundesteuer
Die Steuerschuld entsteht am 01.01. für jeden an diesem Tag im Stadtgebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund.
 Die Zahlungen erfolgen zu den im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten.
Steuer
- für 1. Hund: 55,00 € pro Jahr
 
- für jeden weiteren Hund: 100,00 € pro Jahr
 
- für gefährliche Hunde: 190,00 € pro Jahr
 
laut § 5 Hundesteuersatzung der Stadt Gröditz sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Pittbulls gefährliche Hunde und werden demnach gesondert besteuert.
Zuständigkeit
| Finanzverwaltung Lucien Mann Telefon: Fax:  |   035263 328-47 035263 328-68  | 
