Straßenunterhaltung
Die Stadt ist für die Unterhaltung aller öffentlichen Straßen und Gehwege im Stadtgebiet zuständig. Ausgenommen von der Unterhaltspflicht sind die Fahrbahnen der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
Zuständigkeit
Bauverwaltung  |    | 
Die Stadt ist für die Unterhaltung aller öffentlichen Straßen und Gehwege im Stadtgebiet zuständig. Ausgenommen von der Unterhaltspflicht sind die Fahrbahnen der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
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