Unbedenklichkeitsbescheinigung

Gewerbetreibende erhalten auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die ordnungsgemäße Erfüllung von Steuerforderungen bestätigt.

Gebühr

15,00 €

Zuständigkeit

Finanzverwaltung
Telefon:
 

 
 
035263 328-43