Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gewerbetreibende erhalten auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die ordnungsgemäße Erfüllung von Steuerforderungen bestätigt.
Gebühr
15,00 €
Zuständigkeit
Finanzverwaltung  |    | 
Gewerbetreibende erhalten auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die ordnungsgemäße Erfüllung von Steuerforderungen bestätigt.
Gebühr
15,00 €
Finanzverwaltung  |    |