Unbedenklichkeitsbescheinigung

Gewerbetreibende erhalten auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die ordnungsgemäße Erfüllung von Steuerforderungen bestätigt.

Gebühr

5,00 €

Zuständigkeit

Finanzverwaltung
Telefon:
Fax:

 
 
035263 328-43
035263 328-68