Verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Stadt Gröditz ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde und damit für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO auf allen Ortsstraßen, außer Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, zuständig. Für jede Maßnahme, die in den öffentlichen Verkehrsraum eingreift, ist ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordung zu stellen. Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, hat der Stadtverwaltung Gröditz mindestens 3 Arbeitstage vor Maßnahmenbeginn vorzuliegen.
Zuständigkeit
Bauverwaltung | |