Wohngeld

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum bzw. als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Auf schriftlichen Antrag. Die Formulare sind im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Gröditz erhältlich.


Benötigte Unterlagen:
Im Original sind die vollständig ausgefüllten Antragsformulare und die Verdienstbescheinigungen einzureichen, in Kopie dagegen weitere beizubringende Nachweise:

  • Mietvertrag 
  • Mieterhöhungserklärung 
  • Rentenbescheide 
  • Arbeitslosengeldbescheide 
  • Unterhaltstitel

Hinweis: Die Bewilligung erfolgt durch das

Landratsamt Meißen
(Wohngeldstelle)
Postfach 100152
01651 Meißen

Bei der Festlegung von Wohngeld gelten Mietobergrenzen. Grundsätzlich wird nur eine angemessene Miete gefördert. Diese richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Ausstattungsgrad der Wohnung und dem Jahr, in dem die Wohnung gebaut wurde. Bei der Berechnung werden Heizungs-, Warmwasser-, Elektrizitäts- und Gaskosten nicht berücksichtigt.