Baumfällung
Das Fällen oder wesentliche Verändern eines Baumes oder Großgehölzes ist genehmigungspflichtig.
Betroffen sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm in einem Meter Höhe sowie Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, wenn sie in Gruppen stehen.
Antragsberechtigt ist nur der Grundstückseigentümer und ein diesem gleichgestellter Nutzungsberechtigter
des Grundstückes, auf welchem der zu fällende Baum steht.
Für Anträge zur Fällung von Bäumen liegen Formulare im Bürgerbüro aus. Sie können auch schriftliche, formlose Anträge mit folgenden Angaben stellen:
- Ort (Beschreibung, Lageskizze) des Standortes des Baumes
- Art des Baumes
- Höhe
- Stammumfang des Baumes in 1m Höhe über dem Erdboden
- Gründe für die Fällung
- bei kranken Bäumen ein Gutachten eines Baumsachverständigen
- Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers/ Verantwortlichen
Ein Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem Fälltermin einzureichen.
(§ 53 Sächsisches Naturschutzgesetz sowie Baumschutzsatzung der Stadt Gröditz)
Gebühr
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Grundgebühr beträgt 15 € für den ersten Baum. Für jeden weiteren auf derselben Genehmigung fallen 5 € an.
Zuständigkeit
Ordnungsamt Michael Donat Telefon: Fax: | 035263 328-31 035263 328-68 |