Geburt
Beurkundung der Geburt eines Kindes
 Die Anzeige einer Geburt muss schriftlich oder mündlich, binnen einer Woche, im zuständigen Standesamt erfolgen.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Vornamen, Familienname
 - Tag, Uhrzeit, Ort der Geburt
 - Name und Anschrift der Eltern (Personalausweis)
 - wenn vorhanden: Vaterschaftsanerkennung
 - Geburtsurkunden der Eltern
 - Bescheinigung der Hebamme
 
Gebühr
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
1. Urkunde: 15,00 €
 jede weitere Urkunde: 7,00 €
