Gewässer zweiter Ordnung

Gewässer 2. Ordnung sind alle Gewässer, außer Grödel-Elsterwerda-Floßkanal, Geißlitz und Große Röder.
Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung ist Aufgabe der Stadt.

Zuständigkeit

Bauverwaltung
Ray Jacobi
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-42
035263 328-68