Gewässer zweiter Ordnung
Gewässer 2. Ordnung sind alle Gewässer, außer Grödel-Elsterwerda-Floßkanal, Geißlitz und Große Röder.
Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung ist Aufgabe der Stadt.
Zuständigkeit
Bauverwaltung Ray Jacobi Telefon: Fax: | 035263 328-42 035263 328-68 |