Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Der Steuerbetrag auf dem Steuerbescheid ermittelt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag - der vom Finanzamt festgesetzt wird - multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz. Die Zahlungen erfolgen zu den im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten.

Gesetzesgrundlagen:

  • Gewerbesteuergesetz
  • Hebesatzung der Stadt Gröditz
  • Haushaltssatzung der Stadt Gröditz

Gebühr

Hebesatz Gewerbesteuer 420%

Zuständigkeit

Finanzverwaltung
Lucien Mann
Telefon:
Email:

 
 
035263 328-47
l.mann@groeditz.de