Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Der Steuerbetrag auf dem Steuerbescheid ermittelt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag - der vom Finanzamt festgesetzt wird - multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz. Die Zahlungen erfolgen zu den im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten.
Gesetzesgrundlagen:
- Gewerbesteuergesetz
- Hebesatzung der Stadt Gröditz
- Haushaltssatzung der Stadt Gröditz
Gebühr
Hebesatz Gewerbesteuer 420%