Vorhaben- und Erschließungspläne

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein mit der Gemeinde abgestimmter Plan eines Investors (Vorhabenträgers) zur Durchführung von Bauvorhaben einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen. Er verbindet städtebauliche Planung mit Durchführungsmaßnahmen. Diese werden im städtebaulichen Vertrag (§ 11 Baugesetzbuch) zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ausgehandelt.

Zuständigkeit

Bauverwaltung
Birgit Kaiser
Telefon:
Fax:

 
 
035263 328-48
035263 328-68