Hebesätze
Die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer werden mit der Haushaltssatzung jährlich vom Stadtrat beschlossen. Die Festsetzung erfolgt als Bestandteil der Haushaltssatzung.
Für 2016 gem. Haushaltssatzung:
- Grundsteuer A 300 %
- Grundsteuer B 430 %
- Gewerbesteuer 420 %
Zuständigkeit
Finanzverwaltung Telefon: Fax: | 035263 328-58 035263 328-68 |