Hebesätze

Die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer werden mit der Haushaltssatzung jährlich vom Stadtrat beschlossen. Die Festsetzung erfolgt als Bestandteil der Haushaltssatzung.

Für 2016 gem. Haushaltssatzung:

  • Grundsteuer A 300 %
  • Grundsteuer B 430 %
  • Gewerbesteuer 420 %

Zuständigkeit

Finanzverwaltung
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-58
035263 328-68