Eheschließung
Zwei Verlobte geben sich vor einem Beamten das »Ja-Wort«.
Der Antrag zur Eheschließung muss schriftlich und von beiden Verlobten unterschrieben im zuständigen Standesamt vorliegen. Zuständig ist das Standesamt, bei dem Einer von Beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Folgende Unterlagen sind dafür erforderlich:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Verlobter
- Aufenthaltsbescheinigung
- ausweisendes Dokument (Personalausweis oder ePass)
- rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraft und alte Eheurkunde (nur bei geschiedenen Partner)
Vom Tag der Antragstellung an muss innerhalb von 6 Monaten die Ehe geschlossen werden, sonst ist eine erneute Antragstellung erforderlich.
Tag und Uhrzeit der Eheschließung können die Eheschließenden selbst bestimmen.
Im Rathaus Gröditz stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
- Trausaal (Standesamt) - für maximal 20 Gäste
In der Kultur- und Begegnungsstätte Dreiseithof Gröditz stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
- Trausaal 1 (Standesamt, Haus 1) - für maximal 24 Gäste
- Trausaal 2 (Großer Saal, Haus 2) - für 50-110 Gäste
- Trausaal 3 (Kulturscheune) - bis 150 Gäste
Gebühr
- Prüfung der Ehefähigkeit: 60,00 €
- Heiratsurkunde: 15,00 €
- Erklärung zur Namensführung: 35,00 €
- Eheschließung: 20,00 €
- Eheschließung (außerhalb der Öffnungszeiten am Amtssitz): 80,00 €
- Eheschließung (außerhalb der Öffnungszeiten außerhalb des Amtssitzes aber zu den allg. Öffnungszeiten): 100,00 €
- Eheschließung (außerhalb der Öffnungszeiten außerhalb des Amtssitzes und außerhalb der Öffnungszeiten): 120,00 €