An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung gem. § 17 BMG innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss.
Die Anmeldungmuss durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen hierzu mit:
- Personanlausweis
- Reisepass (wenn vorhanden)
- Kinderreisepass / Geburtsurkunde der Kinder
- Kinder ab dem 16. Lebensjahr sind bereits selbst meldepflichtig und müssen für die Anmeldung ebenfalls ihre Unterschrift leisten.
- Wohnungsgeberbescheinigung
Zur Ummeldung innerhalb der Gemeinde sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepässe aller beteiligter Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung
Auch die Ummeldung ist innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen.
Abmeldung
Es muss sich nur noch derjenige am »alten« Wohnsitz abmelden wenn:
- sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet
- es sich um die Abmeldung eines Nebenwohsitzes handelt
Gebühr
Die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung sind gebührenfrei.