Bekanntmachungen
Mittels ortsüblicher Bekanntgabe und öffentlicher Bekanntmachung werden die Einwohner über Beschlüsse des Stadtrates oder Entscheidungen der Stadtverwaltung informiert. Dies kann zum Beispiel auch frühzeitig im Aufstellungsverfahren geschehen, um eine Teilnahme an der noch ausstehenden Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Für eine bürgernahe und bürgerfreundliche Einsichtnahme in die Unterlagen erfolgt die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Gröditz.