Satzungen & Ortsrecht
Informieren Sie sich hier über das in Gröditz geltende Ortsrecht.
Als Verwaltungsträger hat die Stadt Gröditz das Recht, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, im Rahmen der Gesetze, in eigener Verantwortung zu regeln und dafür allgemeinverbindliche Vorschriften zu erlassen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Internetpräsentation um keine öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 4 Abs. 3 SächsGemO handelt. Als rechtsverbindlicher Satzungs- oder Verordnungswortlaut gilt ausschließlich die im Amtsblatt der Stadt Gröditz bekannt gemachte Fassung.