Beglaubigungen

Bei der Meldebehörde werden Kopien beglaubigt.
Hierzu sind die Orginale und die dazu gefertigten Kopien vorzulegen.

Es werden grundsätzlich keine Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden) beglaubigt.

Besonderer Hinweis:

Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden (Vorsorgevollmacht, Patienverfügung).

Gebühr

5,00  €

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Marina Jahre
Telefon:
E-Mail:
 
 
035263 328-30
meldeamt@groeditz.de