Beglaubigungen

Bei der Meldebehörde werden Kopien beglaubigt.
Hierzu sind die Orginale und die dazu gefertigten Kopien vorzulegen.

Es werden grundsätzlich keine Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden) beglaubigt.

Besonderer Hinweis:

Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden.

Gebühr

5,00  € je Seite

Zuständigkeit

Einwohnermeldeamt
Marina Jahre
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-30
035263 328-68