Eheschließung

Zwei Verlobte geben sich vor einem Beamten das »Ja-Wort«.

Der Antrag zur Eheschließung muss schriftlich und von beiden Verlobten unterschrieben im zuständigen Standesamt vorliegen. Zuständig ist das Standesamt, bei dem Einer von Beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Folgende Unterlagen sind dafür erforderlich:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Verlobter
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • ausweisendes Dokument (Personalausweis oder ePass)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraft und alte Eheurkunde (nur bei geschiedenen Partner) 

Vom Tag der Antragstellung an muss innerhalb von 6 Monaten die Ehe geschlossen werden, sonst ist eine erneute Antragstellung erforderlich.
Tag und Uhrzeit der Eheschließung können die Eheschließenden selbst bestimmen.

Im Rathaus Gröditz stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Trausaal (Standesamt)  - für maximal 20 Gäste

In der Kultur- und Begegnungsstätte Dreiseithof Gröditz stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Trausaal 1 (Standesamt, Haus 1)  - für maximal 24 Gäste
  • Trausaal 2 (Großer Saal, Haus 2)  - für 50-110 Gäste
  • Trausaal 3 (Kulturscheune)  - bis 150 Gäste

Gebühr

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 60,00 €
  • Heiratsurkunde: 15,00 €
  • Erklärung zur Namensführung: 35,00 €
  • Eheschließung: 20,00 € 
  • Eheschließung (außerhalb der Öffnungszeiten am Amtssitz): 80,00 €
  • Eheschließung (außerhalb der Öffnungszeiten außerhalb des Amtssitzes aber zu den allg. Öffnungszeiten): 100,00 €
  • Eheschließung (außerhalb der Öffnungszeiten außerhalb des Amtssitzes und außerhalb der Öffnungszeiten): 120,00 €

Bildergalerie Trausäle 

Zuständigkeit

Standesamt
Janett Kahlert
Telefon:
E-Mail:
 
 
035263 328-26
standesamt@groeditz.de