Familienpass
Einen Familienpass können beantragen
- Eltern mit drei oder mehr Kindern
- alleinerziehende Elternteile mit zwei oder mehr Kindern
- Familien mit einem behinderten Kind
Der Pass berechtigt zum unentgeltlichen Besuch von Burgen, Schlössern und Museen in der Trägerschaft des Freistaates Sachsen.
Vorzulegen sind der Antrag und ein Nachweis über die Zahlung des Kindergeldes für die Kinder.