Familienpass
Den Familienpass können Familien mit 3 und mehr Kinder,
für die die Eltern Kindergeld erhalten, Familien mit einem Elternteil
(Alleinerziehend) bereits ab 2 Kindern bzw. Familien mit 1 behinderten
Kind beantragen.
Der Pass berechtigt zum unentgeltlichen Besuch von Burgen, Schlössern und Museen in der Trägerschaft des Freistaates Sachsen.
Vorzulegen sind der Antrag und ein Nachweis des Kindergeldes der Kinder.