Der Antragsteller muss persönlich bzw. ein Vertreter des Betriebes vorsprechen. Bei Betrieben gelten Besonderheiten.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird für
- natürliche Personen (Privatpersonen)
- für juristische Personen (Betriebe) gestellt.
Vorzulegen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- HRB- Nr.
- welches Gericht
- vollständiger Firmenname
Gebühr
13,00 €
Zuständigkeit
Einwohnermeldeamt Marina Jahre Telefon: Fax: | 035263 328-30 035263 328-68 |