Lagerfeuer

Feuer im Freien zur Pflege des traditionellen Brauchtums

Das Abbrennen eines Lagerfeuers ist genehmigungspflichtig. Für die Bearbeitung des schriftlichen, formlosen Antrages werden folgende Angaben benötigt:

  • Tag, Uhrzeit und Ort (Beschreibung, Lageskizze) des Feuers
  • Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers/ Verantwortlichen
  • Anlass für das Feuer
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers auf dessen
    Grundstück das Lagerfeuer abgebrannt wird, wenn dieser nicht
    Antragsteller ist

Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem Ereignistag einzureichen.

Anträge auch im Bürgerbüro erhältlich.

Gebühr

Für die Bearbeitung des Antrages werden Verwaltungskosten in Höhe von 10 € erhoben.

Zuständigkeit

Ordnungsamt
Michael Donat
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-31
035263 328-68