Leitungsauskünfte für Straßenbeleuchtungsanlagen
Für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist vor Beginn der Bauarbeiten die Einholung der Leitungsauskunft für Straßenbeleuchtungskabel erforderlich.
Hinweis: Für alle anderen Medien sind die Leitungsauskünfte beim jeweiligen Medienträger vorher einzuholen.
Zuständigkeit
Bauverwaltung | 035263 328-42 bauverwaltung@groeditz.de |