Leitungsauskünfte für Straßenbeleuchtungsanlagen

Für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist vor Beginn der Bauarbeiten die Einholung der Leitungsauskunft für Straßenbeleuchtungskabel erforderlich.
Hinweis: Für alle anderen Medien sind die Leitungsauskünfte beim jeweiligen Medienträger vorher einzuholen.

Zuständigkeit

Bauverwaltung
Ray Jacobi
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-42
035263 328-68