Leitungsauskünfte für Straßenbeleuchtungsanlagen

Für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist vor Beginn der Bauarbeiten die Einholung der Leitungsauskunft für Straßenbeleuchtungskabel erforderlich.
Hinweis: Für alle anderen Medien sind die Leitungsauskünfte beim jeweiligen Medienträger vorher einzuholen.

Zuständigkeit

Bauverwaltung
Telefon:
E-Mail:

 
035263 328-42
bauverwaltung@groeditz.de