Nicht zur Fälligkeit entrichtete Forderungen werden gemahnt.
Die Mahnung erfolgt schriftlich durch die Stadtkasse. Bei Nichteinhaltung des erneuten Zahlungszieles setzt die Vollstreckung ein. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden durch die Stadt selbst vollstreckt. Für privatrechtliche Forderungen wird beim Amtsgericht Riesa ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt.
Gebühr
Für Mahnungen werden Mahngebühren nach Verwaltungskostensatzung erhoben.
- Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)
- Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG)
Zuständigkeit
Finanzverwaltung Telefon: Fax: | 035263 328-43 035263 328-68 |