Nicht zur Fälligkeit entrichtete Forderungen werden gemahnt.
Die Mahnung erfolgt schriftlich durch die Stadtkasse. Bei Nichteinhaltung des erneuten Zahlungszieles setzt die Vollstreckung ein. Öffentlich-rechtliche Forderungen werden durch die Stadt selbst vollstreckt. Für privatrechtliche Forderungen wird beim Amtsgericht Riesa ein Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragt.

Gebühr

Für Mahnungen werden Mahngebühren nach Verwaltungskostensatzung erhoben.

  • Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)
  • Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG)

Zuständigkeit

Finanzverwaltung
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-43
035263 328-68