Namensänderung (behördlich)
Über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen entschieden.
Die Beantragung erfolgt im Landratsamt Meißen, Auskunft erteilt jedes Standesamt.
Über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen entschieden.
Die Beantragung erfolgt im Landratsamt Meißen, Auskunft erteilt jedes Standesamt.