Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Gebühr
40 - 400 € Achtes Sächsisches Kostenverzeichnis
Zuständigkeit
Gewerbeamt Patrice Bönisch Telefon: Fax: | 035263 328-52 035263 328-68 |