Schwerbehindertenausweis

Die Feststellung von Behinderung erfolgt auf Antrag des Bürgers. Der Antrag ist an das Landratsamt Meißen zu richten.

Landratsamt Meißen
Kreissozialamt, Sachgebiet SGB IX/LBlindG
Postfach 100152
01651 Meißen

Besucheranschrift:   Loosestraße 17-19, 01662 Meißen

Antragsausgabe sowie die Ausgabe des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die Mitarbeiter des Bürgerbüros.

Gebühr

Das Feststellungsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos.

Zuständigkeit

Bürgerbüro
Telefon:
Fax:
 
035263 328-0
035263 328-68