Stadtwappen
Es steht jedermann frei, das Stadtwappen zu künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden. Jede andere Verwendung des Stadtwappens, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, bedarf der Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Die genehmigungspflichtige Verwendung des Stadtwappens ist schriftlich zu beantragen. Mit der Antragstellung sind insbesondere der Nutzer sowie die Art und der Umfang der Nutzung zu benennen. Der Antrag auf Verwendung des Stadtwappens ist 3 Wochen vor Beginn der Nutzung zu stellen.
Kosten
Gem. Nr. 2.1 der Anlage 1 zu der Verwaltungskostensatzung der Stadt Gröditz.
Zuständigkeit
Hauptverwaltung | |