Stadtwappen

Es steht jedermann frei, das Stadtwappen zu künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden. Jede andere Verwendung des Stadtwappens, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, bedarf der Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Die genehmigungspflichtige Verwendung des Stadtwappens ist schriftlich zu beantragen. Mit der Antragstellung sind insbesondere der Nutzer sowie die Art und der Umfang der Nutzung zu benennen. Der Antrag auf Verwendung des Stadtwappens ist 3 Wochen vor Beginn der Nutzung zu stellen.

Kosten

Gem. Nr. 2.1 der Anlage 1 zu der Verwaltungskostensatzung der Stadt Gröditz.

Zuständigkeit

Hauptverwaltung
Tina Noack
Telefon:
Fax:

 
 
035263 328-21
035263 328-68