Hundesteuer

Die Steuerschuld entsteht am 01.01. für jeden an diesem Tag im Stadtgebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund.
Die Zahlungen erfolgen zu den im Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten.

Steuer

  • für 1. Hund: 55,00 € pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund: 100,00 € pro Jahr
  • für gefährliche Hunde: 190,00 € pro Jahr

laut § 5 Hundesteuersatzung der Stadt Gröditz sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Pittbulls gefährliche Hunde und werden demnach gesondert besteuert.

Zuständigkeit

Finanzverwaltung
Lucien Mann
Telefon:
Fax:
 
 
035263 328-47
035263 328-68