Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer entsprechend § 2 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Gröditz für aufgestellte Spielgeräte und für Veranstaltungen.

Gebühr

Geräte, die in Spielhallen aufgestellt sind:

  • mit Gewinnmöglichkeit 86,92 € je Gerät
  • ohne Gewinnmöglichkeit 61,36 € je Gerät

Geräte, die nicht in Spielhallen aufgestellt sind:

  • mit Gewinnmöglichkeit 46,02 € je Gerät
  • ohne Gewinnmöglichkeit 35,79 € je Gerät

Für Veranstaltungen mit Gewinnerzielung aus der Verabreichung von Speisen und Getränken beträgt die Steuer 1,02 € je angefangenen 10 m² Veranstaltungsfläche.

Zuständigkeit

Finanzverwaltung
Lucien Mann
Telefon:
Fax:
Email:

 
 
035263 328-47
035263 328-68
l.mann@groeditz.de