Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gewerbetreibende erhalten auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die ordnungsgemäße Erfüllung von Steuerforderungen bestätigt.
Gebühr
5,00 €
Zuständigkeit
Finanzverwaltung | |
Gewerbetreibende erhalten auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die ordnungsgemäße Erfüllung von Steuerforderungen bestätigt.
Gebühr
5,00 €
Finanzverwaltung | |