Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer entsprechend § 2 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Gröditz für aufgestellte Spielgeräte und für Veranstaltungen.
Gebühr
Geräte, die in Spielhallen aufgestellt sind:
- mit Gewinnmöglichkeit 86,92 € je Gerät
- ohne Gewinnmöglichkeit 61,36 € je Gerät
Geräte, die nicht in Spielhallen aufgestellt sind:
- mit Gewinnmöglichkeit 46,02 € je Gerät
- ohne Gewinnmöglichkeit 35,79 € je Gerät
Für Veranstaltungen mit Gewinnerzielung aus der Verabreichung von Speisen und Getränken beträgt die Steuer 1,02 € je angefangenen 10 m² Veranstaltungsfläche.
Zuständigkeit
Finanzverwaltung | |